DRUCKEREIBEDARF - FRAUENKRON GMBH
Im Schnellsuchfeld Suchbegriff eingeben und die Eingabetaste betätigen oder über diese Schaltfläche ohne Suche direkt zum Suchdialog
Unternehmen
Produkte
Grafische Systeme
Dienstleistungen
Service
News
Kontakt
Impressum
AGB
Inhaltsrecht
Datenschutz
Sitemap
Interner Bereich
Deutsch / English soon...
AGB 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 11.12.08)

1. Allgemeines
Alle unsere Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Sie gelten als wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages.
Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 2. Vertragsschluss
Unsere Angebote gelten als freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Der Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Annahme unsererseits in Form einer Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die Übersendung einer Rechnung oder die Ausführung des Auftrages ist dem gleichzusetzen.

3. Lieferung
Die Auslieferung von Aufträgen erfolgt stets in Verpackungseinheiten. Wir sind berechtigt, falls erforderlich, die Bestellmengen an diese Verpackungseinheiten anzupassen.
Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster. Die Klauseln „wie gehabt“, „wie bereits geliefert“ oder ähnliche Zusätze auf Bestellungen beziehen sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der Ware.

4. Lieferfristen
Alle Lieferungen werden schnellstmöglich durchgeführt. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, wir bemühen uns intensiv, sie einzuhalten. Erfolgt eine Lieferung nicht zu den vereinbaren Terminen, so kann uns der Besteller nach Ablauf von 1 Monaten eine Nachfrist von 2 Wochen setzen mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden, sind ausgeschlossen.
Verzögert sich die Lieferung infolge ungewöhnlicher Behinderungen , wie zum Beispiel Streik, Feuer, Unruhen u.a., die bei uns oder einem anderen Vorlieferanten eintreten, so gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass der Kunde, solange sich die Behinderung auswirkt, vom Vertrag nicht zurücktreten kann; das gilt insbesondere, wenn sich der Auftrag auf ein Erzeugnis bezieht, das wir eigens für unseren Kunden fertigen oder bearbeiten oder anderweitig nur mit Verlust absetzen können.
Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In den übrigen Fällen ist unsere Schadensersatzhaftung auf 50% begrenzt.
Wir sind berechtigt, eine Bestellung in Teillieferungen auszuführen.
Gegenstände, die auf Abruf bestellt sind, müssen längstens binnen 6 Monaten abgerufen werden, falls nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Wir sind berechtigt, nach Ablauf der Frist unter vorheriger Ankündigung den bei uns noch lagernden Gesamt- oder Restbestand an Auftragsware auszuliefern. Wird die Frist von 6 Monaten oder eine andere vereinbarte Abnahmefrist überschritten, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die für die Lagerungen entstehenden Kosten zu berechnen.

5. Zahlungen
Die Preise verstehen sich in Euro uns sind Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe hinzuzurechnen ist. Sie verstehen sich ohne Abzug.
Der Kaufpreis für unsere Warenlieferungen ist bei Lieferung sofort fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Der Skontoabzug ist nur bei Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen berechtigt.
Wechsel oder Schecks werden nur unter den üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Die anfallenden Spesen für Wechsel gehen zu Lasten des Käufers.
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Käufer gerät nach Ablauf von 30 Tagen seit Fälligkeit des Kaufpreises in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden vom Fälligkeitstag an in Höhe des üblichen Kontokorrentsatzes, mindestens aber mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz  der Deutschen Bundesbank berechnet
Außerdem sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war.
In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die Aushändigung der Eigentumsvorbehaltsware an uns zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, uns diese Ware unverzüglich zu übergeben.
Vor Ausgleich sämtlicher, fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und Mahnspesen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet.

 6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Ware wird ausschließlich unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts geliefert. Das Eigentum geht erst mit Erlöschen aller bei uns bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn für bestimmte, von ihm bezeichneten Waren, Zahlungen geleistet werden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns beinhalten nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Eigentum gemäß §§ 947, 948 BGB. Dem Käufer erwachsen aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware und ihre Aufbewahrung keine Ansprüche gegen uns.
Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren aus unseren gegenwärtigen und zukünftigen Warenlieferungen an ihn tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach Absatz 2.) schon jetzt an uns ab. Bei Veräußerungen von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht.  Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware.
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungskaufs, darf der Verkäufer nur mit unserer vorheriger Zustimmung vornehmen; dies gilt aich bei Exportgeschäften. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Käufer auf unser Verlangen die Vorräte an Vorbehaltsware mitzuteilen und uns deren Rücknahme zu ermögliche; er hat ferner die Abtretung seinen Abnehmers mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. Absatz 3 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in diesem Abschnitt geregelten Pflichten des Käufers gelten auch für weiterverkaufte bzw. verarbeitete Produkte die in unserem Eigentum stehen.
In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

7. Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen frei Haus, wenn der Auftragswert Euro 250,00 netto überschreitet. Bei Lieferungen unter einem Auftragswert von Euro 50,00 berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von Euro 10,00.
Unsere Lieferpflicht ist mit der Übersendung vom Abgangsbetrieb erfüllt. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Auftragsware geht auf den Käfer über, sobald die Ware ihm oder einem Frachtführer übergeben wurde, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebsgrundstückes.
Befindet sich der Käufer in Verzug der Annahme oder hat er Abschlußaufträge nicht fristgemäß abgenommen, so geht die Gefahr auf ihn über, soweit nicht der Schaden durch unsere Versicherung gedeckt ist.
Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und Kosten des Käufers vorgenommen.

8. Freiwillige Rücknahme von Abfällen und Reststoffen
Wir verpflichten uns, im Rahmen unserer Lieferung von graphischen Produkten, daraus entstehende Abfälle und Reststoffe auf freiwilliger Basis zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu verwerten.

9. Gewährleistung

Wir gewähren eine fehlerfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren. Geringfügige Abweichungen von Qualität, Farben, Maßen und Mengen bilden keinen Grund zu Beanstandungen.
Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich zugesagt haben.
Wir sind berechtigt, jede Gewährleistung abzulehnen, wenn

a) uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wird. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware bei uns eingehen,

b) die Ware beim Kunden nicht sachgerecht gelagert oder schädlichen Einwirkungen ausgesetzt wird,

c) die Ware sich für bestimmte, vom Käufer beabsichtigte Verwendungszwecke nicht eignet.

Bei berechtigten Beanstandungen – bei Gütemängeln nur nach Rückgabe der fehlerhaften Stücke – wird nach unserem Ermessen Ersatz geleistet oder der Gegenwert gutgeschrieben. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Über Ersatz oder Gutschrift der beanstandeten Ware hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Versäumen wir schuldhaft eine uns zur Nachbesserung gesetzte, angemessene Frist, so hat der Käufer – unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Gesamthaftung
Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produkthaftung. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Beratung
Beratung, Auskünfte oder sonstige Angaben, insbesondere bei Verarbeitungs- bzw. Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.

12. Schriftform
Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsparteien aus allen Lieferungen und Leistungen ist Leverkusen.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist bis zu einem Streitwert in Höhe von Euro 5.000,00 das Amtsgericht Leverkusen. Ab einem Streitwert von Euro 5.001,00 ist Gerichtsstand das Landgericht Köln. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.

15. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, bei Unwirksamkeit einer Bestimmung eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die der mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.  

 

 

   Copyright 2006 Frauenkron GmbH